Sehtest
Führerschein-Sehtest
In der deutschen Fahrerlaubnisverordnung (§ 12 Abs. 2 FeV) steht: „Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen.“ Wenn Sie anschließend eine Sehtest-Bescheinigung bei der Führerscheinstelle vorlegen, die das Erreichen der vorgeschriebenen Mindestsehschärfe bescheinigt, können Sie den Führerschein machen.
Bewerber für Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E sowie für den Taxischein, müssen sich vom Augenarzt untersuchen lassen und darüber ein Gutachten vorlegen (§ 12 Abs. 6 FeV). Diese Untersuchung umfasst neben dem Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfelds, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit, des Dämmerungssehens, der Blendungsempfindlichkeit und des Farbensehens.
Wo kann man den Sehtest machen?
Der Sehtest muss von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Dazu zählen u.a. Augenoptiker, Augenärzte oder der Arzt des Gesundheitsamtes sofern sie über die erforderliche Qualifikation und Untersuchungsgeräte verfügen.