Übersicht aller Führerscheinklassen
(EU-Klassen)
Die Fahrschule Endres bildet in allen Führerscheinklassen aus!
Seit dem 19. Januar 2013 gelten neue Fahrerlaubnisklassen! Ab diesem Termin sind Führerscheindokumente nur noch auf eine Dauer von 15 Jahren befristet. Danach ist eine Neuaustellung erforderlich. Da dies aber lediglich zum Zwecke der Fälschungssicherheit gemacht wird, wird hierbei ein neues Dokument ohne zusätzliche Prüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung ausgestellt. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden.
Für Inhaber von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt: Bestehende Fahrberechtigungen werden grundsätzlich nicht eingeschränkt. Nur in bestimmten Klassen gibt es Ausnahmen; der ADAC schreibt hierzu: Für „Altinhaber“ gilt ein weitreichender Bestandsschutz. Einen nur eingeschränkten Bestandsschutz gibt es für Lkw- und Busführerscheine: Diese Fahrerlaubnis ist auch dann befristet, wenn sie vor 1999 erteilt wurde. Ihre Inhaber müssen sich für eine Verlängerung dieser Fahrberechtigungen ärztlich untersuchen lassen. Für Pkw und Motorradfahrer gibt es keine derartigen Untersuchungspflichten.
Weitere Informationen und Details, die die Umstellung der Führerscheinklassen zum 19. Januar 2013 betreffen, findet man hier auf der Website des ADAC.
Die aktuellen EU-Fahrerlaubnisklassen (seit 19. Januar 2013) im Überblick:
Motorradklassen:
Führerscheinklasse AM
© Mit freundlicher Genehmigung des Heinrich-Vogel-Verlags
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Einschluss: Keine
Bemerkung: Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
Mindestalter: 16 Jahre / Ausbildung ab 1/2 Jahre vor dem Geburtstag möglich
Theoretische Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Minuten)
—> Ersterwerb:
- 12x Grundstoff
- 2x klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
- Überland: nicht erforderlich
- Autobahn: nicht erforderlich
- Nacht: nicht erforderlich
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs (Bescheinigung)
- biometrisches Lichtbild
Führerscheinklasse A1
© Mit freundlicher Genehmigung des Heinrich-Vogel-Verlags
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Einschluss: AM
Bemerkung: Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter: 16 Jahre / Ausbildung ab 1/2 Jahre vor dem Geburtstag möglich
Theoretische Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Minuten)
—> Ersterwerb:
- 12x Grundstoff
- 4x klassenspezifischer Unterricht
–> Erweiterung (Vorbesitz M,S, L, oder T)
- 6x Grundstoff
- 4x klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
- Überland: 5 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 4 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 3 Stunden á 45 Minuten
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs (Bescheinigung)
- biometrisches Lichtbild
Führerscheinklasse A2
© Mit freundlicher Genehmigung des Heinrich-Vogel-Verlags
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Einschluss: AM, A1
Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre / Ausbildung ab 1/2 Jahre vor dem Geburtstag möglich
Theoretische Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Minuten)
—> Ersterwerb:
- 12x Grundstoff
- 4x klassenspezifischer Unterricht
–> Erweiterung (Vorbesitz M,S, L, oder T)
- 6x Grundstoff
- 4x klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
- Überland: 5 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 4 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 3 Stunden á 45 Minuten
—> Erweiterung (von A1 auf A2):
- Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
- Überland: 3 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 2 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 1 Stunde á 45 Minuten
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs (Bescheinigung)
- biometrisches Lichtbild
Führerscheinklasse A
© Mit freundlicher Genehmigung des Heinrich-Vogel-Verlags
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Einschluss: AM, A1, A2
Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“. 24 Jahre bei Aufstieg von „A1“ auf „A“. 21 Jahre für Trikes. 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb. / Ausbildung ab 1/2 Jahre vor dem Geburtstag möglich
Theoretische Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Minuten)
—> Ersterwerb:
- 12x Grundstoff
- 4x klassenspezifischer Unterricht
–> Erweiterung (Vorbesitz A1, A2, AM, L, T oder B)
- 6x Grundstoff
- 4x klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
- Überland: 5 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 4 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 3 Stunden á 45 Minuten
—> Erweiterung (von „A1“ bzw. „A2“ auf „A“):
- Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
- Überland: 3 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 2 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 1 Stunde á 45 Minuten
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs (Bescheinigung)
- biometrisches Lichtbild
PKW-Klassen:
Führerscheinklasse B
© Mit freundlicher Genehmigung des Heinrich-Vogel-Verlags
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
- zulässige Gesamtmasse max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zulässige Gesamtmasse max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zulässige Gesamtmasse über 750 kg erlaubt, wenn zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Einschluss: AM, L
Bemerkung: Wegfall der Bestimmung „zulässige Gesamtmasse Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung. Seit dem 19.01.2013 schließt die Fahrerlaubnisklasse B das Fahren von Trikes nicht mehr mit ein!
Mindestalter: 18 Jahre. 17 Jahre bei Begleitetem Fahren (BF17)
Theoretische Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Minuten)
—> Ersterwerb:
- 12x Grundstoff
- 2x klassenspezifischer Unterricht
–> Erweiterung (Vorbesitz A1, AM, L oder T)
- 6x Grundstoff
- 2x klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
- Überland: 5 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 4 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 3 Stunden á 45 Minuten
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs (Bescheinigung)
- biometrisches Lichtbild
Führerscheinklasse B96
© Mit freundlicher Genehmigung des Heinrich-Vogel-Verlags
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg
- zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Bemerkung: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter: 18 Jahre. 17 Jahre bei Begleitetem Fahren (BF17)
Führerscheinklasse BE
© Mit freundlicher Genehmigung des Heinrich-Vogel-Verlags
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Vorbesitz: B
Anmerkung: Keine Theorieprüfung erforderlich – Praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter: 18 Jahre. 17 Jahre bei Begleitetem Fahren (BF17)
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
- Überland: 3 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 1 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 1 Stunden á 45 Minuten
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Sehtest
- biometrisches Lichtbild
LKW-Klassen:
Führerscheinklasse C1
© Mit freundlicher Genehmigung des Heinrich-Vogel-Verlags
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
- zulässige Gesamtmasse über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre
Theoretische Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Minuten)
–> Erweiterung (Vorbesitz B)
- 6x Grundstoff
- 6x klassenspezifischer Unterricht
–> Erweiterung (Vorbesitz D oder D1)
- 6x Grundstoff
- 2x klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
- Überland: 3 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 1 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 1 Stunden á 45 Minuten
Erforderliche Antragsunterlagen:
- ärztliche Untersuchung
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs (Bescheinigung)
- biometrisches Lichtbild
Führerscheinklasse C1E
© Mit freundlicher Genehmigung des Heinrich-Vogel-Verlags
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zulässige Gesamtmasse Anhänger über 750 kg
- zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zulässige Gesamtmasse Anhänger über 3.500 kg
- zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Vorbesitz: C1
Anmerkung: Wegfall der Bestimmung „zulässige Gesamtmasse Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“
Mindestalter: 18 Jahre
Praktische Ausbildung
—> Erweiterung (Vorbesitz C1)
- Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
- Überland: 3 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 1 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 1 Stunden á 45 Minuten
—> gemeinsamer Erwerb von C1 und C1E (Solo/Zug)
- Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
- Überland: 1/3 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 1/1 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 0/2 Stunden á 45 Minuten
Erforderliche Antragsunterlagen:
- ärztliche Untersuchung
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs (Bescheinigung)
- biometrisches Lichtbild
Führerscheinklasse C
© Mit freundlicher Genehmigung des Heinrich-Vogel-Verlags
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
- zulässige Gesamtmasse über 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
Mindestalter: 21 Jahre. 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Theoretische Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Minuten)
–> Erweiterung (Vorbesitz B)
- 6x Grundstoff
- 10x klassenspezifischer Unterricht
–> Erweiterung (Vorbesitz C1 oder D1)
- 6x Grundstoff
- 4x klassenspezifischer Unterricht
–> Erweiterung (Vorbesitz D)
- 6x Grundstoff
- 2x klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
—> Erweiterung (Vorbesitz B)
- Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
- Überland: 5 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 2 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 3 Stunden á 45 Minuten
—> Erweiterung (Vorbesitz C1)
- Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
- Überland: 3 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 1 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 1 Stunden á 45 Minuten
Erforderliche Antragsunterlagen:
- ärztliche Untersuchung
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs (Bescheinigung)
- biometrisches Lichtbild
Führerscheinklasse CE
© Mit freundlicher Genehmigung des Heinrich-Vogel-Verlags
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zulässige Gesamtmasse Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter: 21 Jahre. 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Theoretische Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Minuten)
–> Erweiterung (Vorbesitz C)
- 6x Grundstoff
- 4x klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
—> Erweiterung (Vorbesitz C)
- Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
- Überland: 5 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 2 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 3 Stunden á 45 Minuten
—> gemeinsamer Erwerb von C und CE (Solo/Zug)
- Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
- Überland: 3/5 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 1/2 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 2/3 Stunden á 45 Minuten
Erforderliche Antragsunterlagen:
- ärztliche Untersuchung
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs (Bescheinigung)
- biometrisches Lichtbild
Bus-Klassen:
Führerscheinklasse D1
© Mit freundlicher Genehmigung des Heinrich-Vogel-Verlags
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8 m
- mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Vorbesitz: B
Mindestalter: 21 Jahre. 18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Theoretische Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Minuten)
–> Erweiterung (Vorbesitz B)
- 6x Grundstoff
- 10x klassenspezifischer Unterricht
–> Erweiterung (Vorbesitz C1 oder C)
- 6x Grundstoff
- 4x klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
—> Erweiterung (Vorbesitz B oder C1 bis zwei Jahre)
- Grundausbildung: 41 Stunden á 45 Minuten
- Überland: 19 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 12 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 7 Stunden á 45 Minuten
—> Erweiterung (Vorbesitz B oder C1 länger als zwei Jahre)
- Grundausbildung: 16 Stunden á 45 Minuten
- Überland: 8 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 4 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 4 Stunden á 45 Minuten
—> Erweiterung (Vorbesitz C bis zwei Jahre)
- Grundausbildung: 8 Stunden á 45 Minuten
- Überland: 8 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 4 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 4 Stunden á 45 Minuten
—> Erweiterung (Vorbesitz C länger als zwei Jahre)
- Grundausbildung: 6 Stunden á 45 Minuten
- Überland: 4 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 2 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 2 Stunden á 45 Minuten
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (MPU)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs (Bescheinigung)
- biometrisches Lichtbild
Führerscheinklasse D1E
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
- zulässige Gesamtmasse Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D1
Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Anmerkung: Wegfall der Bestimmungen „zulässige Gesamtmasse Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ und „zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 12.000 kg“
Mindestalter: 21 Jahre. 18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Praktische Ausbildung
—> Erweiterung (Vorbesitz D1)
- Grundausbildung: 4 Stunden á 45 Minuten
- Überland: 3 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 1 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 1 Stunden á 45 Minuten
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- biometrisches Lichtbild
Führerscheinklasse D
© Mit freundlicher Genehmigung des Heinrich-Vogel-Verlags
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Vorbesitz: B
Einschluss: D1
Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von Deiner Tätigkeit und Qualifikation.
Theoretische Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Minuten)
–> Erweiterung (Vorbesitz B, C1, C oder D1)
- 6x Grundstoff
- 18x klassenspezifischer Unterricht (bei Vorbesitz B)
- 12x klassenspezifischer Unterricht (bei Vorbesitz C1)
- 8x klassenspezifischer Unterricht (bei Vorbesitz C oder D1)
Praktische Ausbildung
—> Erweiterung (Vorbesitz B oder C1 bis zwei Jahre)
- Grundausbildung: 45 Stunden á 45 Minuten
- Überland: 22 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 14 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 8 Stunden á 45 Minuten
—> Erweiterung (Vorbesitz B oder C1 länger als zwei Jahre)
- Grundausbildung: 33 Stunden á 45 Minuten
- Überland: 12 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 8 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 5 Stunden á 45 Minuten
—> Erweiterung (Vorbesitz C bis zwei Jahre)
- Grundausbildung: 14 Stunden á 45 Minuten
- Überland: 16 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 8 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 6 Stunden á 45 Minuten
—> Erweiterung (Vorbesitz C länger als zwei Jahre)
- Grundausbildung: 7 Stunden á 45 Minuten
- Überland: 8 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 4 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 3 Stunden á 45 Minuten
—> Erweiterung (Vorbesitz D1)
- Grundausbildung: 20 Stunden á 45 Minuten
- Überland: 5 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 5 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 5 Stunden á 45 Minuten
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (MPU)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs (Bescheinigung)
- biometrisches Lichtbild
Führerscheinklasse DE
© Mit freundlicher Genehmigung des Heinrich-Vogel-Verlags
Kfz der Klasse D mit Anhänger
- zulässige Gesamtmasse Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D
Einschluss :BE, D1E sowie C1E bie Vorbesitz C1
Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von Deiner Tätigkeit und Qualifikation.
Praktische Ausbildung
—> Erweiterung (Vorbesitz D)
- Grundausbildung: 4 Stunden á 45 Minuten
- Überland: 3 Stunden á 45 Minuten
- Autobahn: 1 Stunden á 45 Minuten
- Nacht: 1 Stunden á 45 Minuten
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- biometrisches Lichtbild
Sonder-Klassen der Land- und Forstwirtschaft:
Führerscheinklasse L
© Mit freundlicher Genehmigung des Heinrich-Vogel-Verlags
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretische Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Minuten)
—> Ersterwerb:
- 12x Grundstoff
- 2x klassenspezifischer Unterricht
–> Erweiterung (Vorbesitz A1 oder AM)
- 6x Grundstoff
- 2x klassenspezifischer Unterricht
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs (Bescheinigung)
- biometrisches Lichtbild
Führerscheinklasse T
© Mit freundlicher Genehmigung des Heinrich-Vogel-Verlags
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
- auch mit Anhängern
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Einschluss: AM, L
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretische Ausbildung (Doppelstunden zu je 90 Minuten)
—> Ersterwerb:
- 12x Grundstoff
- 6x klassenspezifischer Unterricht
–> Erweiterung (Vorbesitz A1, AM, B oder L)
- 6x Grundstoff
- 6x klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
- Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
- Überland: nicht erforderlich
- Autobahn: nicht erforderlich
- Nacht: nicht erforderlich
Erforderliche Antragsunterlagen:
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs (Bescheinigung)
- biometrisches Lichtbild