FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier haben wir für Dich eine kleine Liste von häufig gestellten Fragen (FAQ) erstellt. Wir hoffen, sie hilft Dir weiter!

Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du diese uns natürlich jederzeit stellen – entweder schickst Du uns eine Nachricht über das Kontaktformular oder Du rufst uns an oder Du kommst ganz einfach persönlich bei uns vorbei!

 

1.Wann kann ich mich frühestens für den Führerschein „Begleitetes Fahren mit 17“ anmelden?

  • Für den Führerschein Klasse BF 17 kannst du dich frühestens mit 16 1/2 Jahre zur Ausbildung anmelden.
  • Für alle anderen Klassen im Ersterwerb gilt in der Regel frühestens ein 1/2 Jahr vor erreichen des Mindestalters.

 

2.Wann darf ich die Prüfung frühestens absolvieren?

  • Theorieprüfung: frühestens drei Monate vor deinem Geburtstag
  • Praxisprüfung: frühestens einen Monat vor deinem Geburtstag

 

3.Wie viele Theoriestunden muss ich absolvieren, bevor ich mit den Praxisstunden beginnen kann?

  • Dafür gibt es keine Regelung (rein theoretisch also sofort nach Anmeldung).
    Wir empfehlen aber, dass du schon einige Theoriestunden absolviert hast, bevor zum ersten Mal gefahren wird.

 

4.Warum ist eine Fahrstunde „angeblich“ so teuer?

  • Jede Fahrschule (wie auch jeder andere Betrieb) hat Kosten die durch die Schüler (Kunden) gedeckt werden müssen. So gehören Raumkosten, Versicherungen, Fahrzeugkosten genau so dazu, wie der Einkauf der Lehrmittel.
  • Die Aussagen der älteren Generation, dass der Führerschein früher viel billiger war, ist so nicht ganz korrekt.
  • Hierbei sei zu erwähnen, das zum Beispiel ein Golf 3 je nach Ausstattung weniger in DM gekostet hat als mittlerweile in Euro. Die Kraftstoffpreise haben sich auch im Vergleich zu früher mehr als verdoppelt. Mit der Versicherung und der Kraftfahrzeugsteuer verhält es sich ebenso. Die derzeitigen Lebenshaltungskosten sind prozentual viel mehr gestiegen als die Fahrstundenpreise.
  • Das nachfolgende Beispiel zeigt was die Fahrschule bei einer Fahrstunde für Kosten zu decken hat:
  • Vom Fahrstundenpreis muss die Fahrschule unter anderen folgende Kosten decken:
  • 19 % Mehrwertsteuer
  • Anschaffungskosten für das Fahrzeug
  • Wertminderung des Fahrzeugs
  • Kfz-Zulassung
  • Doppelpedale (mit Kontrolleinrichtung)
  • Zusatzspiegel
  • Kraftstoff
  • Reifen (Sommer – Winter)
  • Reparaturen
  • Wartung
  • Pflege
  • Hauptuntersuchung
  • Garage
  • Kfz-Versicherung
  • Kfz-Steuer
  • Beiträge für Berufsgenossenschaft
  • Fahrschüler-Unfallversicherung (nicht bei jeder Fahrschule verfügbar)
  • Lohn
  • Lohnnebenkosten
  • Verwaltungskosten
  • Raumkosten

Andere Branchen haben zwar nicht so viele Kosten mit ihren „Produkten“ abzudecken, aber hierfür weitaus höhere Stundenverrechnungssätze.